Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 2027
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Europäische Union fördert im Rahmen des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen den Regionen.
Um die Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnerinnen und Partnern zu stärken, unterstützt das Interreg-VI- A-Programm Deutschland – Nederland Sie bei grenzübergreifenden Projekten, die folgenden thematischen Zielsetzungen zugeordnet werden können:
- Priorität 1: wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität,
- Priorität 2: CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, von Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement sowie nachhaltiger städtischer Mobilität,
- Priorität 3: sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- Priorität 4: bessere Governance (also Management oder Führung) in Bezug auf die Zusammenarbeit.
- Das Fördergebiet umfasst Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und niederländische Gebiete. Das Programm ist hauptsächlich auf die Regionen gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die maximale Zuwendung aus dem EFRE beträgt 5.000.000 EUR .
- Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung des Monitoring-Systems online. Die Zugangsdaten erhalten Sie beim zuständigen regionalen Programmmanagement.
- Weitere Informationen bekommen Sie beim Gemeinsamen Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.
Als Unternehmen können Sie eine Förderung nur im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder im Rahmen von Verbundprojekten mit anderen Unternehmen erhalten.
Projekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt. Als großes Unternehmen werden Sie nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen gefördert.
Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:
- Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit mindestens je 1 Partnerin oder Partner aus Deutschland und den Niederlanden. Sein grenzübergreifender Charakter ist durch die intensive Zusammenarbeit der Partner gewährleistet.
- Ihr Projekt kommt hauptsächlich dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugute.
- Sie als Projektpartnerinnen und Projektpartner müssen eine Lead Partnerin oder einen Lead Partner benennen, die oder der die Verantwortung für die inhaltliche und finanzielle Durchführung des gesamten Projektes trägt, und müssen außerdem Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.
- Sie haben die Nachhaltigkeit des Projekts dargelegt und mit seiner Ausführung nicht vor Antragstellung begonnen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Gemeinsames Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland
47533 Kleve
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 202.