Förderung im Rahmen des IMPULS-Programms zur Qualifizierung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Veranstaltungen oder Seminare zu nachhaltigem, energieeffizientem und ressourcenschonendem Bauen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie, wenn Sie Veranstaltungen, Online-Seminare oder Seminare über nachhaltiges Bauen, effiziente Energieversorgung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder nachwachsender Baustoffe im Hochbau anbieten.

Sie erhalten die Förderung für Angebote für

  • Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen, Ingenieure, Energieberaterinnen und Energieberater,
  • bauausführende Betriebe,
  • Bau- und Wohnungsverwaltungen,
  • Gebäudeeigentümerinnen, Gebäudeeigentümer, Investorinnen und Investoren,
  • Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag für die Seminardurchführung von 1.000 EUR (sechs- bis achtstündiges Seminar) oder 600,00 EUR (drei- bis vierstündiges Seminar) und 25,00 EUR bis 50,00 EUR für jede föderfähige Teilnehmerin und jeden förderfähigen Teilnehmer. Maximal können 200 Teilnehmende gefördert werden.
  • Bei Online-Seminaren setzt sich die Förderung zusammen aus einem Grundbetrag von 500,00 EUR (mindestens zweistündiges Seminar) und 20,00 EUR für jede föderfähige Teilnehmerin und jeden förderfähigen Teilnehmer. Maximal können 100 Teilnehmende gefördert werden.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Sie als in der Weiterbildung tätige Institution mit Sitz in Hamburg.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.
  • Die Teilnehmendenzahl je Seminar muss mindestens 10 betragen. Bei 2 aufeinanderfolgenden Seminaren müssen mindestens 75 Prozent der Teilnehmenden eine positive Bewertung abgeben. Bei Online-Seminaren werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Metropolregion Hamburg gefördert, die an mindestens 75 Prozent der Veranstaltung teilgenommen haben.
  • Wenn Sie eine Gebühr für Teilnehmende erheben, darf diese maximal 100,00 EUR (bei einem bis zu vierstündigen Seminar) und 150,00 EUR (bei einem mehr als sechsstündigen Seminar) je Teilnehmerin oder Teilnehmer betragen.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Tätigkeiten und Branchen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des IMPULS-Programms zur Qualifizierung von Bundesministeriu.