Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“
Worum es geht
Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“ vom: 10.06.2024 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie BayMBl. 2024 Nr. 291 Az. 94-9450/43/6 Weblink zur Förderrichtlinie
Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“
vom: 10.06.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BayMBl. 2024 Nr. 291
Az. 94-9450/43/6
Weblink zur Förderrichtlinie
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayern Innovativ GmbH
90402 Nürnberg
+49 800-0268724 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:30 – 15:00 Uhr, Freitag 09:30 – 13:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“ von Bundesminister.