Förderung im Rahmen der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der Städte- und Landschaftsplanung zu Urbanen Digitalen Zwillingen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr Projekt zur Entwicklung und Umsetzung Urbaner digitaler Zwillinge (UDZ), die Entscheidungen in der Planung und Umsetzung von kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen ermöglichen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundprojekt sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben:
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Gefördert werden Reallabore, die in enger Zusammenarbeit mit mindestens einer Kommune oder Region einen Urbanen Digitalen Zwilling weiterentwickeln, vor allem in den 4 Themenschwerpunkten:
- Urbane Digitale Zwillinge,
- Hybride Modelle,
- Klima-, Geo- und Fernerkundungsdaten,
- KI und Big-Data-Technologien.
Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben: Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit externen Akteuren, die Aufbereitung von Ergebnissen der einzelnen Forschungsvorhaben, die themenübergreifende wissenschaftliche Aufbereitung und Koordination sowie die öffentlichkeitswirksame Aufbereitung der Fördermaßnahme vor allem zu folgenden 3 Themenschwerpunkten:
- Innovationen und Datensouveränität,
- Dateninfrastruktur und Vernetzung,
- Dialogplattformen und Schulungen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 4 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe können Sie Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger einreichen.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Projektskizzen konnten bis zum 30.06.2024 eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen und der Länder,
- kommunale Unternehmen,
- gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie entwickeln Software zur erweiterten Nutzung von Urbanen Digitalen Zwillingen für die Klimaanpassung.
- An Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist mindestens eine Kommune oder eine Region als eigenständiger Antragstellender im Verbund eingebunden.
- Sie berücksichtigen vorhandene nationale und europäische Gesetze, Richtlinien sowie aktuelle Gesetzesinitiativen, Programme und Standards sind im Sinne einer späteren Anwendbarkeit der Ergebnisse.
- Alle Parteien Ihres Forschungs- und Entwicklungsvorhabens unterstützen die übergreifenden Aktivitäten des Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhabens.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz nutzen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Planungsb.
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