Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler ein Unternehmen gründen wollen, um Ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.

Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:

  • 1. Phase: Ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz wird erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung werden entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • 2. Phase: Der Reifegrad des Forschungsansatzes wird weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung werden ausgearbeitet und das Geschäftsmodell wird weiter konkretisiert. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre:

  • Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Förderphasen abhängig von den jeweiligen Projektinhalten.
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März und 15. September bei dem Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für die 1. Förderphase Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind, und
  • für die 2. Förderphase kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise eine sonstige Einrichtung, die Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland haben.
  • Ihr Vorhaben soll einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass es aufgrund von hohen Verwertungsrisiken (lange Entwicklungszeiträume, hoher Finanzbedarf auch nach der Firmengründung und hohes Entwicklungsrisiko) nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden kann.
  • Beachten Sie für eine Förderung in der 1. Förderphase bitte, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung Ihnen als Gründungsteam die zur Durchführung des Projekts erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt (Laborgrundausstattung und sonstige Infrastruktur).
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt.
  • Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die im Schwerpunkt der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung angesiedelt sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

+49 246 161-2626

www.ptj.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenscha.