Förderung im Rahmen der Initiative „Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit“
Worum es geht
Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme.
Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen:
- Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen,
- Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten,
- Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette,
- Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere,
- mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen.
- Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
- Für industrielle Forschung können kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 75 Prozent und große Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Für experimentelle Entwicklung können kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und große Unternehmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
- Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten können diese Einrichtungen bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben erhalten.
- Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und andere Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent (in der Regel 80 Prozent) der projektbezogenen Kosten für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten erhalten.
- Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (dazu zählen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
- Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
- Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten.
- Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
- An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt.
- Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung).
- Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Initiative „Echtzeittechnologien für die maritime Sicher.