Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Die Mittel der GRW unterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten (siehe weiterführender Link), in Form von Lohnkosten- und Investitionszuschüssen oder Zinsverbilligungen. Die Fördergebiete sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. In Deutschland gibt es aktuell C-Fördergebiete und D-Fördergebiete.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten (zum Beispiel: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte)
  • Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (zum Beispiel: Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen)
  • Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge (zum Beispiel: Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Regionalbudget, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster)
  • Energieinfrastrukturen (zum Beispiel: Anlagen für Flüssigerdgas, innovative Stromspeicheranlagen) als Modellprojekt bis zum 31.12.2025
  • Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit (zum Beispiel: Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten)

Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:

C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):

kleine Unternehmen: 35 Prozent

mittlere Unternehmen: 25 Prozent

große Unternehmen: 15 Prozent

  • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
  • In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27:

  • Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,
  • Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,
  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.
  • In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.
  • In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

D-Fördergebiete:

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent

  • Betriebsstätten von großen Unternehmen: 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)
  • Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
  • Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
  • Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Gemeinden,

Gemeindeverbände und

bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen.
  • Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.
  • Investitionszuschüsse werden nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.

Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen:

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie)

Energieversorgung

Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung

Hochbau

Tiefbau

  • Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
  • Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Handelsvermittlung

Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

Verkehr und Lagerei

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Grundstücks- und Wohnungswesen

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

Erziehung und Unterricht

Gesundheits- und Sozialwesen

Kunst, Unterhaltung und Erholung

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

exterritoriale Organisationen und Körperschaften

Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

10115 Berlin

+49 30 1861-50

www.bmwk.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtsc.