Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)

Zuständiges Landratsamt

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LEADER – Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES),
  • die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie,
  • Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie
  • mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses. Dieser beträgt
  • für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie: 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben sowie
  • für die mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundenen Ausgaben: bis zu 95 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei dem zuständigen Landratsamt. Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie: lokale Gemeinschaften,
  • für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der lokalen Aktionsgruppen (LAG),
  • für die Vorbereitung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben: die sächsischen lokalen Aktionsgruppen,
  • für die Durchführung der Kooperationsvorhaben: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen,
  • für die mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundenen Ausgaben: durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft anerkannte lokale Aktionsgruppen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Vorhaben in einem ländlichen Gebiet des Freistaates Sachsen durch. Zu einem ländlichen Gebiet gehören Gemeinden mit bis zu 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählen ländlich geprägte Orte zum ländlichen Gebiet, wenn die Orte innerhalb ihrer Gemarkung entweder nicht mehr als 150 Einwohnerinnen und Einwohner pro Quadratkilometer haben oder zu mindestens 2 Dritteln aus landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Fläche bestehen. Sie können die Fördergebietskulisse im Internet abrufen.
  • Für Ihre Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums des LEADER-Gebietes eine wichtige Grundlage.
  • Je nach Förderbereich müssen Sie darüber hinaus weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) von Bundesminis.