Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Förderart
Zuschuss
Region
Hamburg
Fördergeber
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen.

Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren,
  • Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt,
  • Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt,
  • Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern,
  • gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene,
  • Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.
  • Sie müssen den Sozialdatenschutz in vollem Umfang gewährleisten.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

22083 Hamburg

+49 40 428 63-3644

www.hamburg.de/sozialbehoerde

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Mensche.

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