Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Förderart
Zuschuss
Region
Bremen
Fördergeber
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Stand
13.02.2026

Worum es geht

Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Ihre gemeinnützigen Projekte und Aktivitäten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Natur und Umwelt beitragen und das Wissen um die globalen Auswirkungen des menschlichen Handelns verbreiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, Maßnahmen und Kampagnen im Bereich:

  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche,
  • Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen.
  • In Ausschreibungen können zusätzliche aktuelle Förderschwerpunkte gesetzt werden.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von maximal 24 Monaten.
  • Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder die Bremer Umwelt Beratung e.V.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind als gemeinnütziger Verein oder Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Sitz in Bremen haben.
  • Ihre Projekte müssen gemeinnützig sein und in besonderem öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen.
  • Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen.
  • Die Projekte müssen ein definiertes Ergebnis in einem festgelegten Zeitraum zum Ziel haben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen. Sie müssen regelmäßig einen angemessenen Eigenanteil erbringen.
  • Ein aktiver Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen muss erkennbar sein.
  • Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

28195 Bremen

0421 3612407

www.bauumwelt.bremen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte .

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