Förderung für Transformations-Hubs (Modul B)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Sie möchten den Technologietransfer in der Automobilindustrie stärken? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Betrieb von Transformations-Hubs. Erhalten Sie Zuschüsse für die Bündelung von Wissen entlang der automobilen Wertschöpfungskette.

Sie können Zuschüsse für den Aufbau und den Betrieb von thematisch orientierten Transformations-Hubs erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert damit den bundesweiten Wissenstransfer. Die Hubs bereiten Forschungsergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zielgruppengerecht auf. Ein Transformations-Hub bündelt Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) für die Automobilbranche. Sie vernetzen dabei Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Als Betreiber identifizieren Sie Bedarfe der Unternehmen und spiegeln diese in die Wissenschaft zurück. Sie organisieren den Transfer durch Expertisen, Demonstratoren und Veranstaltungsformate. Bitte entwickeln Sie ein tragfähiges Konzept zur Verstetigung des Hubs. Ihre Angebote müssen für die Zielgruppe der Unternehmen kostenfrei sein. Sie müssen alle Leistungen diskriminierungsfrei und frei zugänglich bereitstellen. Die Förderung unterstützt ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Ihrer Einrichtung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist zweistufig angelegt.

Reichen Sie zunächst eine Vorhabenskizze elektronisch über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.

Der Zuwendungsgeber bewertet Ihre Skizze nach fachlichen Kriterien im Wettbewerb.

Nach positiver Bewertung werden Sie schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Stellen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).

Der Projektträger (siehe Ansprechpunkt) prüft Ihren Antrag abschließend auf Förderfähigkeit.

Wenn ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Es wird empfohlen, vor der Skizzeneinreichung eine Antragsberatung beim Projektträger in Anspruch zu nehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt nach den Stichtagen und nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch.

Fristen

Die Antragstellung für die Vorhabenskizze ist bis zum 13.03.2026 möglich.

Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2029 gültig.

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen als neutraler Intermediär für den Technologietransfer tätig sein.

Ihr Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.

Sie erbringen im Projekt ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.

Wirtschaftliche Tätigkeiten wie Individualberatungen oder Auftragsforschung sind strikt ausgeschlossen.

Sie weisen die notwendige technologisch-wissenschaftliche Kompetenz für Ihren Themenschwerpunkt nach.

Regionale Einrichtungen dürfen maximal 40 Prozent der Personalressourcen eines Hubs bündeln.

Sie weisen eine klare Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Aktivitäten nach.

Sprachen

Die Antragstellung erfolgt in deutscher Sprache.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen für das zweistufige Verfahren wie folgt ein:

Stufe 1 (Skizzenphase):

  • Elektronische Vorhabenskizze über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • In der Skizze: Detaillierte Darstellung des gewählten Themenschwerpunkts.
  • In der Skizze: Nachweis der Expertise und Kapazitäten des Konsortiums.

Stufe 2 (Antragsphase):

  • Nach Aufforderung: Förmlicher Förderantrag.
  • Für den Vollantrag: Detaillierte Vorhabenbeschreibung und ein Finanzierungskonzept.
  • Für den Vollantrag: Nachweise zur Trennungsrechnung bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Tätigkeit.

Hinweise zu Formularen & Onlinediensten

  • Nutzen Sie das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.fahrzeugtransformation.de (siehe weiterführende Links).

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI / VDE Innovation + Technik GmbH

10623 Berlin

+49 30 310078-0

www.vdivde-it.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Transformations-Hubs (Modul B) von Bundesministerium für Wirtschaf.