Förderung für Projekte zum Thema Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Schützen Sie die Gesellschaft vor hybriden Angriffen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Projekte zur Erkennung und Abwehr von Desinformation und Sabotage.

Arbeiten Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde zum Thema Sicherheit? Hybride Bedrohungen sind koordinierte, nichtmilitärische Aktionen eines Staates. Sie dienen dazu, strategische Ziele zum Nachteil eines anderen Staates durchzusetzen. Dazu gehören Desinformation, Cyberangriffe, Sabotage oder auch Spionage. Wenn Sie innovative Lösungen zur Erkennung oder Abwehr solcher Gefahren entwickeln, können Sie eine Förderung erhalten. Ziel der Förderung ist die zivile Sicherheit und die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisenlagen zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhöhen.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Vorhaben, die neue Konzepte, Technologien oder Leitfäden hervorbringen. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre projektbezogenen Kosten oder Ausgaben.

Die Art Ihrer Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab:

  • Wenn Sie ein Unternehmen sind, erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss zu Ihren projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis (AZK).
  • Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie zudem einen zusätzlichen Bonus auf Ihre Förderquote erhalten.
  • Wenn Sie an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde tätig sind, wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann in diesem Fall bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.
  • Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:

  • 1. Stufe: Ihr Verbundkoordinator reicht eine Projektskizze elektronisch über das Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
  • 2. Stufe: Nach positiver Bewertung durch das BMFTR werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Es wird empfohlen, bereits vor der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH aufzunehmen.

Fristen

Eine Einreichung der Projektskizzen ist bis zum 01.06.2026 möglich.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie führen ein Verbundprojekt mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Gesellschaft durch.
  • Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit mit Ihren Projektpartnern in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie weisen nach, dass Ihre Forschungsergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz genutzt werden.

Für Unternehmen:

  • Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten und es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der EU-Kommission gegen Sie vor.
  • Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:

  • Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.
  • Sie stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine mittelbaren Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe (Projektskizze):

  • Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten.
  • Bei Beteiligung assoziierter Partner: formlose Bestätigung der beabsichtigten Mitwirkung.

Für die 2. Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag.
  • Verbundprojektbeschreibung (zwingend einzureichen durch den Verbundkoordinator).
  • Bei kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zu Ihrer Einstufung als KMU.
  • Bei grundfinanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Dokumentation zur expliziten Abgrenzung der projektbedingten Ausgaben von der institutionellen Grundfinanzierung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI Technologiezentrum GmbH

40468 Düsseldorf

+49 211 6214-401

www.vditz.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Projekte zum Thema Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedr.