Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beim Kultursekretariat NRW Gütersloh
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Fördergeber
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh unterstützt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen ambitionierte Kunst- und Kulturprojekte in seinen Mitgliedsstädten. Ziel ist es, die kommunale Kulturarbeit zu stärken und innovative Formate zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen spezifischer Förderprogramme.
Gefördert wird ein breites Spektrum an kulturellen Vorhaben aus allen Sparten. Beispiele für geförderte Projektarten sind:
- Kulturpädagogische Projekte,
- Kunst im öffentlichen Raum,
- Experimentelle Projekte, die die Grenzen zwischen Theater, Musik, Tanz, Bildender Kunst und digitalen Medien ausloten,
- Unterstützung für die Durchführung von Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen.
- Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss. Andere in der öffentlichen Kulturförderung übliche Finanzierungsformen (beispielsweise Anteils- oder Vollfinanzierung) können je nach Programm ebenfalls zur Anwendung kommen. Dies muss den jeweiligen Programmausschreibungen entnommen werden.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie reichen für die Bewerbung im Rahmen eines Projektaufrufs in der Regel folgende Unterlagen ein:
- Eine Beschreibung des Vorhabens mit deutlichem Bezug zu den Förderkriterien des jeweiligen Programms.
- Eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten und der geplanten Finanzierung, einschließlich des erforderlichen Eigenanteils.
Fristen
Die Antragsfristen sind programmabhängig und werden in den jeweiligen Ausschreibungen auf der Webseite des Kultursekretariats NRW Gütersloh veröffentlicht.
rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Für Antragsteller:
- Der Antragsteller muss seinen Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh haben.
- Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren).
Für das Projekt:
- Das Projekt muss in einer Mitgliedsstadt durchgeführt werden.
- Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten muss erbracht werden.
- Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein Projektstart ist erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) möglich.
weitere Informationen
Die Kosten für den Antragsteller bestehen aus dem zu erbringenden Eigenanteil. Dieser beträgt in der Regel:
- 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für nicht-kommunale Träger.
- 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für kommunale Träger.
- Indirekte Kosten können durch die Mitgliederumlage entstehen, welche die jeweilige Kommune an das Kultursekretariat entrichtet, um den Förderzugang für lokale Akteure zu ermöglichen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beim Kultursekretariat NRW.
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