Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
Worum es geht
Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für externe Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:
- Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
- Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
- Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.
- Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:
- Es wird empfohlen, vorab den zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für eine Beratung zu kontaktieren.
- Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
- Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und inhaltliche Förderfähigkeit geprüft.
- Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Sie fordern die Mittel nachträglich nach Bezahlung der Leistungen an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei.
- Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.
Fristen
Sie können den Antrag projektbegleitend (während Ihres laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekts) oder bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
- Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk bewilligt.
- Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
- Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
- Sie haben für dieses spezifische FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).
Ausschlussgründe
Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
- Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Förderung:
Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung
Detailliertes Markteinführungskonzept
Angebote der externen Dienstleister
Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre
Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Für die Auszahlungs- und Abrechnungsphase:
- Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung)
- Abschließender Verwendungsnachweis
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen .
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