Förderung für forschungsbezogene Infrastruktur an Hochschulen
Worum es geht
Für forschungsbezogene Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau und deren notwendiger Gebäudeersteinrichtung können Sie im Freistaat Thüringen für die Hochschule eine Förderung erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt die Hochschulen des Landes bei forschungsbezogenen Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB) und bei deren notwendiger, forschungsbezogener Gebäudeersteinrichtung (GEE).
Gegenstand der Förderung von Vorhaben der forschungsbezogenen Infrastruktur an den Hochschulen des Landes aus Mitteln des EFRE 2021 – 2027 sind vorhabenbezogen tatsächlich getätigte Ausgaben und beziehen sich auf:
- forschungsbezogene Neu, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochschulbau (HSB)
- deren notwendige, forschungsbezogene Gebäudeersteinrichtung (GEE), die bei der Beschaffung und dem Anschluss von Geräten und Erstausstattungen entstehen (allgemeine und besondere Ausstattung)
- Förderfähige Ausgaben sind also von den Hochschulen vorhabenbezogen für die Planung und Realisierung getätigte Ausgaben beziehungsweise Ausgaben für die Planung und Beschaffung.
- Sie erhalten eine Förderung als Zuweisung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben aus EU- und Landesmitteln und bringen 10 Prozent als Eigenanteil in die Förderung ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Fristen
Fortlaufendes Antragsverfahren innerhalb der Förderperiode des EFRE 2021 – 2027
rechtliche Voraussetzungen
Einvernehmen mit dem TMWLLR über die Aufnahme des Vorhabens in eine Förderung aus dem EFRE 2021 – 2027
portalgestützte Antragstellung über das Förderportal des EFRE 2021 – 2027
Antragstellung nebst Angabe der Stammdaten, Vorhabensbeschreibung und Erklärungen zur Einbringung des Eigenanteils und zur Beachtung der Fördervoraussetzungen (Selbstverpflichtung)
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Vorhabenbeschreibung
portalgestützter Antrag (Bauantrag, Antrag auf Gebäudeerstausstattung)
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
99096 Erfurt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für forschungsbezogene Infrastruktur an Hochschulen von Bundesminister.