Förderung für die Zusammenarbeit mit dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum (PRIMA)
Worum es geht
Forschen Sie im Bereich Wasser oder Landwirtschaft im Mittelmeerraum? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft PRIMA für Verbundprojekte zu Wasser, Landwirtschaft und Ernährung mit bis zu 600.000 EUR.
Wenn Sie innovative Lösungen für ökologische und sozioökonomische Herausforderungen im Mittelmeerraum entwickeln möchten, können Sie eine Förderung über die Partnerschaft PRIMA erhalten. Das Programm unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen dabei, in transnationalen Verbünden mit Partnern aus der Europäischen Union (EU) sowie dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum zusammenzuarbeiten.
Im Fokus stehen 3 Schwerpunkte:
das integrierte Wassermanagement,
nachhaltige Landwirtschaftssysteme sowie
- Wertschöpfungsketten in der Land- und Ernährungswirtschaft.
- Die Förderung verfolgt dabei konsequent den WEFE-Nexus-Ansatz. Dieser betrachtet die engen Wechselwirkungen zwischen Wasser, Energie, Nahrungsmitteln, und Ökosystemen. Ziel ist es, Wissen zu generieren und innovative Praktiken zu etablieren, die die Region widerstandsfähiger gegen den Klimawandel machen.
- Sie können Zuschüsse für Personal, Ausrüstung und Auftragsforschung erhalten. Zudem können Sie vorhabenbezogene Ausgaben für Reisen, Workshops, Wissenschaftskommunikation und die Anmeldung von Patenten abrechnen.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beantragen Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK). Dafür ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.
- Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung forschen, beantragen Sie die Mittel auf Ausgabenbasis (AZA). Führen Sie ein nichtwirtschaftliches Vorhaben durch? Dann können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Als Hochschule erhalten Sie zudem eine Projektpauschale von 20 %.
- Die maximale Fördersumme für alle beteiligten deutschen Partner in einem Verbund beträgt 600.000 EUR.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Informationen zu den internationalen Ausschreibungen finden Sie auf der Seite der PRIMA-Stiftung (siehe weiterführende Links).
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.
Stufe 1
- Internationale Einreichung: Ihr Koordinator reicht eine Projektskizze in englischer Sprache beim PRIMA-Sekretariat (siehe weiterführende Links) ein.
- Begutachtung: Unabhängige Gutachter bewerten die Skizzen nach Exzellenz, Wirkung und Qualität der Durchführung.
Stufe 2
- Auswahlphase: Nach positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung einer detaillierten Projektskizze aufgefordert.
- National Einrichung: Nach der endgültigen internationalen Auswahl fordert Sie der DLR Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) schriftlich auf, den förmlichen nationalen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu stellen.
- Bewilligung: Nach abschließender Prüfung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Fristen
Die Antragsstellung ist bis zum 15.05.2026, 13:00 Uhr (MEZ) möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein:
- Sie sind ein Unternehmen, eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder eine Einrichtung mit Forschungsaufgaben.
- Sie haben eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie bilden einen transnationalen Verbund mit mindestens 3 unabhängigen Rechtspersonen aus 3 verschiedenen PRIMA-Staaten.
- Davon ist mindestens 1 Partner in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem assoziierten Staat ansässig.
- Mindestens 1 weiterer Partner muss in einem an das Mittelmeer grenzenden Drittland ansässig sein (zum Beispiel Ägypten, Jordanien oder Marokko).
- Es ist erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
- Sie schließen mit Ihren Partnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Verbundpartnern ab (unter Nutzung des BMFTR-Vordrucks Nr. 0110).
- Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
Ausschlussgründe:
Vorhaben, bei denen indirekte (mittelbare) Beihilfen an Unternehmen fließen könnten, ohne dass die Bestimmungen des FuEuI-Unionsrahmens (Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsrahmen) eingehalten werden.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
Projektskizze für das Gesamtvorhaben (in englischer Sprache).
Stufe 2 (Förmlicher Förderantrag):
- Förmlicher Förderantrag über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Teilvorhabenbeschreibung (maximal 12 Seiten).
- Detaillierte Erläuterungen zu den Arbeitspaketen und Ausgaben oder Kosten.
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
- Meilensteinplanung.
- Verwertungsplan für jeden deutschen Verbundpartner.
- Vorkalkulation beziehungsweise Finanzierungsplan.
- Nachweise zur Bonität (gegebenenfalls nach Aufforderung).
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für die Zusammenarbeit mit dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum .