Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Möchten Sie Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern schaffen oder erhalten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Zuschüssen beim Ausbau der notwendigen Infrastruktur.

Sie planen Investitionen in die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter? Mit diesem Förderprogramm können Sie die Betreuungssituation vor Ort nachhaltig verbessern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) gewährt Ihnen Zuschüsse für Baumaßnahmen und Ausstattung. Das Ziel ist der Ausbau von Ganztagsangeboten. Sie können Betreuungsplätze neu schaffen. Auch die Erhaltung bestehender Plätze ist förderfähig. Dies gilt für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klasse.

Die Förderung unterstützt die Infrastruktur in Horten und Grundschulen. Sie können den Neubau, Umbau oder die Erweiterung Ihrer Gebäude finanzieren. Auch die Sanierung bestehender Räumlichkeiten wird unterstützt. Dies umfasst auch investive Begleitmaßnahmen durch Dritte. Dazu gehören zum Beispiel Architektenleistungen oder statische Berechnungen.

Ein bürgerfreundlicher Ganztagsausbau bedeutet mehr Qualität. Die Maßnahmen müssen eine zeitgemäße Betreuung ermöglichen. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder von Montag bis Freitag ein Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten. Der Umfang muss mindestens 8 Stunden täglich betragen. Dies kann durch die Schule und den Hort gemeinsam erfolgen.

Sie reichen Ihren Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ein. Durch die Förderung schaffen Sie eine enge Verbindung zwischen Schule und Betreuung. Dies entlastet Familien und stärkt die Bildungschancen der Kinder.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung nach folgendem Ablauf beantragen:

  • Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) herunter.
  • Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Wenn Sie ein Letztempfänger (zum Beispiel ein Träger einer Kindertageseinrichtung) sind, stellen Sie den Antrag bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt (Erstempfänger).
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen die Anträge und erstellen eine Prioritätenliste der Vorhaben.
  • Der Erstempfänger (Landkreis oder kreisfreie Stadt) beantragt daraufhin die Gesamtförderung für alle Vorhaben beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
  • Nach der Prüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erhält der Erstempfänger einen Bewilligungsbescheid.
  • Ihr Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt erlässt anschließend den Zuwendungsbescheid an Sie als Letztempfänger.
  • Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Mittel beim Erstempfänger anfordern.

Fristen

Einreichung des Antrags durch den Erstempfänger beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS): bis zum 31.05.2027.

Vollständige Bewilligung der Investitionsmittel: bis zum 30.06.2027.

Abschluss der geförderten Vorhaben: bis spätestens zum 31.12.2027.

Abrechnung der Vorhaben: bis spätestens zum 31.03.2028.

Ende der Laufzeit der Richtlinie: 31.12.2029.

rechtliche Voraussetzungen

Die Einrichtung ist im Bestand langfristig gesichert. Dies weisen Sie durch eine positive Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens 10 Jahre.

Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alternativ unterliegt sie einer entsprechenden gesetzlichen Aufsicht, wie der Schulaufsicht.

Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Betreuungsplätze oder erhält Plätze, die ohne Sanierung wegfallen würden.

Die Plätze stehen Kindern von der ersten bis zur vierten Klassenstufe zur Verfügung.

Sie stellen eine Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche sicher.

Der Zuwendungsbetrag unterschreitet 10.000,00 EUR nicht.

Sie sind Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigter Besitzer der Gebäude und Grundstücke.

Sie halten die Vorschriften zum barrierefreien Bauen gemäß der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für Investitionen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Sanierungsaufwendungen zur Instandhaltung oder zum Werterhalt der Bausubstanz, wenn diese nicht dem Ziel der Erhaltung von Bildungs- und Betreuungsplätzen dienen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag auf den aktuellen Vordrucken.

Beschreibung der Maßnahme mit Darstellung der Zusammenführung von Hort und Schule.

Nachweis über die langfristige Bestandssicherung (Stellungnahme des Trägers).

Mitteilung über die Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Plätze.

Investitionsplanung (Zeitplan sowie Kostenberechnung nach Deutschen Instituts für Normung (DIN) 276).

Versicherung über die Zusätzlichkeit der Mittel.

Versicherung zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit.

Bei Sanierung: Nachweis, dass die Maßnahme dem Erhalt von Plätzen dient.

Falls zutreffend: Nachweis über den Zusammenhang zu vorangegangenen Förderungen.

Falls zutreffend: Erklärung bei Vermietung des Objekts zur Vermeidung von Doppelförderung.

Kosten

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Sie können einen Zuschuss von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 % Prozent müssen Sie selbst aufbringen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)

18059 Rostock

+49 381 331-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grunds.