Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Hamburg
- Bereich
- Wohnungsbau & Modernisierung
- Stand
- 09.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
- Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
- Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen von Bundesministerium f.
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