Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Worum es geht
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Baden-Württemberg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden:
- Neubauten,
- Umbauten oder Erweiterungen,
- Sanierung von Gebäuden.
- Zusätzlich können Sie Zuschüsse für die Ausstattung Ihrer Einrichtung erhalten. Dies umfasst zum Beispiel Mobiliar sowie Spiel- und Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich.
- Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
- Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Da der Fördersatz maximal 70 % beträgt, müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 7.142,86 EUR erreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Förderung in folgendem Verfahren:
- Sie reichen Ihren vollständigen Antrag digital beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
- Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag nach dem Datum des Posteingangsstempels (Prioritätsprinzip).
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen. In der Regel erhalten Sie 40 % nach Bestandskraft des Bescheids. Weitere 40 % folgen nach einem Jahr. Die restlichen 20 % erhalten Sie nach der Prüfung des Verwendungsnachweises.
- Sie müssen die Maßnahme bis spätestens 31.08.2029 vollständig abschließen.
- Sie reichen den Nachweis über die Mittelverwendung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss ein.
Fristen
Anträge können bis zum 30.06.2028 gestellt werden.
Spätester Projektabschluss ist der 31.08.2029.
rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie haben mit der Maßnahme frühestens am 12.10.2021 begonnen. Dies gilt auch für selbstständige Abschnitte eines vor diesem Datum begonnenen Vorhabens.
- Die Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen.
- Ihre Kofinanzierung (Eigenanteil) von mindestens 30 % ist gesichert.
- Das Angebot umfasst Kinder im Grundschulalter (Schuleintritt bis Ende 4. Klasse).
- Es liegt eine Betriebserlaubnis oder eine gesetzliche Schulaufsicht vor.
- Bei Baumaßnahmen: Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
- Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
- Betriebskosten.
- Umsatzsteuerbeträge, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.
weitere Informationen
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Beschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Begründung.
- Nachweise über messbare Ziele (zum Beispiel eine Bedarfserhebung).
- Detaillierter Zeitplan mit Angaben zu Beginn, Ende und Mittelabfluss.
- Kostenschätzung oder Kostenvoranschlag nach den Kategorien der Richtlinie.
- Lageplan sowie Bauplan mit Baubeschreibung (bei Baumaßnahmen).
- Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung inklusive des Eigenanteils.
- Erklärung zur Einhaltung der Vergabevorschriften (ANBest-P oder ANBest-K).
- Bei Tageseinrichtungen: Kopie der gültigen Betriebserlaubnis.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder.