Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen
Worum es geht
Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.
Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Erstaufforstung,
- Naturnahe Waldbewirtschaftung,
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Investitionen in die Infrastruktur.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag digital über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links).
Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.
Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.
Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis digital ein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Behörde.
Fristen
Sie stellen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. September eines jeden Jahres über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links) für folgende Bereiche:
Neuanlage von Wald
Waldumbau
Jungbestandspflege
Bodenschutzkalkung
Landesförderung Waldumbau
Wegebau
Der Antragstermin 01. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (beispielsweise Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 01. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.
Keine Antragsfristen gibt es für die Bereiche:
Vorarbeiten
Bodenschonende Holzbringung
Waldpflegevertrag
Mitgliederinformation und -aktivierung
Zusammenfassung des Holzangebotes (Holzvermarktung)
Professionalisierung
Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder
Projektmanagement
Holzkonservierungsanlagen
rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:
- Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
- Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
- Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
- Ausgleichsmaßnahmen.
weitere Informationen
Für viele Maßnahmen (beispielsweise Waldumbau) erhalten Sie höhere Fördersätze, wenn Sie ausschließlich standortheimische Baumarten verwenden.
Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Satz als Ausgabe anerkannt werden.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen von Bundesministerium für Wi.