Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Stand
- 01.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
naturnahe Waldbewirtschaftung,
forstwirtschaftlicher Wegebau
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Löschwasserentnahmestellen
Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- natürliche Personen,
- juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Gründung eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ist,
- Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz,
- Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz,
- Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz und Eigentümergemeinschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch,
- Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art sowie
- Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald,
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben auf Flächen in Nordrhein-Westfalen realisieren.
- Je nach Art Ihrer Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen und Zusammenschlüsse in Schwierigkeiten,
- Unternehmen und Zusammenschlüsse, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstämter
www.wald-und-holz.nrw.de/ueber-uns/einrichtungen/regionalforstaemter/
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL Pri.
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