Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten
Worum es geht
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.
Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung der Tiere entstehen. Berücksichtigt werden vor allem Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,
- bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 und
bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 2 für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen.
Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen im Internet veröffentlicht. Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Sie halten die Premiumanforderungen vollständig in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebs ein.
Sie sind als landwirtschaftlicher Betrieb von der BLE als förderfähig anerkannt, Mitglied in einer ebenfalls anerkannten Organisation oder Sie nehmen an einem anerkannten Kontrollsystem teil.
Ihr Betrieb hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
53179 Bonn
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten von Bun.