Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben:

  • Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für weitere 1.500.000 EUR erhalten Sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für weitere 3.000.000 EUR erhalten Sie bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 5.000.000 EUR pro Betrieb begrenzt.
  • Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
  • Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Anträge können bis spätestens 31.08.2026 gestellt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie halten die investiven Premiumanforderungen ein und gewährleisten dies in mindestens einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig.
  • Sie betreiben die geförderten Anlagen zweckentsprechend mindestens 12 Jahre.
  • Sie dürfen mit dem Projekt nicht vor der Bewilligung der Förderung beginnen.
  • Ihre Maßnahmen führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Sie erstellen ein Investitionskonzept durch eine sachverständige Person.
  • Ihr Betrieb wirtschaftet erfolgreich und hält alle tierschutzrechtlichen Vorschriften ein.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben von Bund.

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