Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Worum es geht

Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude in Dulsberg eine Fassadensanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Ihre denkmalgerechte Fassadensanierung an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg im Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen an der Fassade zur Sicherung von erhaltenswerten Gebäuden und historischen Ensemblen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, sofern Sie gleichzeitig energetisch sanieren.

Sie bekommen einen Zuschuss für

  • den Mehraufwand für eine Backsteinverkleidung bei Dämmung der Fassade und
  • den Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme und beträgt maximal bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bgekommen die Förderung für Ihr Vorhaben nur dann, wenn Sie gleichzeitig eine Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A – Energetische Modernisierung oder Programmteil B – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) erhalten.
  • Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindungen beachten.
  • Sie müssen die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfüllen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen die Finanzierung der Baumaßnahme insgesamt sicherstellen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz von Bundesministerium für Wirtschaft.