Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)

Worum es geht

Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Sportorganisation des Landes bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten im Breiten- und Vereinssport.

Sie erhalten die Förderung für:

  • den Neubau, die Erweiterung, Sanierung und den Kauf (ohne Grundstück) von Sportanlagen und von verbandseigenen Schulungsstätten,
  • die Beschaffung von Sportgeräten,
  • Lehrgänge und andere Schulungsmaßnahmen für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und andere,
  • die Beschäftigung nebenberuflicher Trainerinnen und Trainer, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager, Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
  • die Zusammenarbeit von Vereinen mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder,
  • jugendpflegerische Vorhaben der Sportjugend,
  • weitere Vorhaben im Bereich des Sports (soziale Zwecke, institutionelle Förderung).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV).

Begünstigte sind die Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine, die gemeinnützig und Mitglied in einem Sportbund in Baden-Württemberg sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei einer Sportanlage bekommen Sie die Förderung nur für Baumaßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen. Hierzu gehören auch sanitäre Einrichtungen, Schulungsräume, Beleuchtungsanlagen, besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes und Ähnliches.
  • Je nach Art Ihres Vorhabens müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen berücksichtigten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Karlsruhe

76137 Karlsruhe

0721 9260, 9262325

rp.baden-wuerttemberg.de/rpk

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien) von Bundesministerium für Wirtscha.