Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung von Gewässern und zur Senkung des Hochwasserrisikos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben der Fließgewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos durch

  • Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume durch Deichrückbau und Deichverlegung,
  • technische Hochwasserschutzmaßnahmen und Wasserrückhaltemaßnahmen,

technische Konzepte, Planungen und vorbereitende Untersuchungen sowie

  • die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes.
  • Außerdem erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern durch
  • die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen beziehungsweise die Initiierung einer naturnahen Entwicklung,

die Verbesserung der Durchgängigkeit sowie

  • die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen.
  • Darüber hinaus können Sie eine Förderung für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter bekommen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
  • Stellen Sie für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos bitte bis zum 28.2. des Vorjahres eine Förderanfrage an die Thüringer Aufbaubank (TAB). Diese TAB bewertet bis zum 30.6. die Anfrage und informiert Sie über die Aufnahme in die Förderliste. Anträge für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes können Sie fortlaufend stellen.
  • Stellen Sie als Gewässerunterhaltungsverband für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern bis zum 28.2 des Vorjahres Maßnahmenlisten zusammen und reichen Sie diese bei der TAB ein. Das Maßnahmenprogramm wird vom zuständigen Ministerium bis zum 30.6. erstellt, sodass diese die Maßnahmen in ihrem Wirtschaftsplan berücksichtigen können.
  • Stellen Sie Ihren Antrag für Vorhaben für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter vor Beginn der Arbeiten bei der TAB.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gewässerunterhaltungsverbände sowie Kommunen.

Für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter sind insbesondere natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer der Anlagen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss Bestandteil der jährlichen Förderliste zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung sein. Das gilt nicht für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes.
  • Bei der Planung und Durchführung von Vorhaben müssen Sie die Erfordernisse von Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege miteinbeziehen.
  • Für bauliche Vorhaben müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung die für das Vorhaben nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung von Bundesmini.