Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze in Regionen, in denen ein marktgetriebener Ausbau nicht zu erwarten ist, durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung und den Betrieb von gigabitfähigen Netzen durch private Telekommunikationsunternehmen durch die Schließung einer konkret nachzuweisenden Wirtschaftlichkeitslücke (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) und
  • die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
  • Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Vorhabens erhalten Sie durch das Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung nur, wenn ein Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass ein marktgetriebener Gigabit-Ausbau in dem entsprechenden Gebiet nicht zu erwarten ist.
  • Bei Förderung nach dem Betreibermodell muss der künftige Betreiber des Telekommunikationsnetzes bei der Veröffentlichung der Ausschreibung der Baumaßnahme vertraglich feststehen.
  • Für Planungs- und Beratungsleistungen erhalten Sie keine Förderung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

19055 Schwerin

0385 58811340

www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpomme.