Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Worum es geht
Wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr für junge Menschen in Hessen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Hessen durchführen möchten.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen des FSJ zur pädagogischen Begleitung der Freiwilligen sowie laufende Kosten,
- trägerübergreifende Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung zur Sicherung und Weiterentwicklung des FSJ in Hessen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie für laufende Kosten monatlich EUR 50,00 pro tatsächlich tätiger freiwilliger Person für längstens 18 Monate.
- Ihren Antrag richten Sie als anerkannter Träger vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.9. für das laufende FSJ-Jahr an das Regierungspräsidium Darmstadt.
- Für die Förderung trägerübergreifender Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen oder als Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die zu fördernde Einsatzstelle liegt in Hessen.
- Sie müssen gewährleisten, dass die Zusammenarbeit von Träger, Einsatzstelle und freiwilliger Person nach den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes geregelt ist.
- Sie müssen eine diskriminierungsfreie und akzeptierende Grundhaltung haben und einen entsprechenden Umgang mit Vielfalt im Sinne der Grundsätze der Hessischen Antidiskriminierungsstrategie pflegen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) von Bundesministerium für Wirts.