Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Worum es geht

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).

Die Förderung erhalten Sie für Projekte in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 185,00 je Monat, an dem ein junger Mensch am FSJ teilnimmt. Beachten Sie bitte, dass für eine Förderung nur Teilnehmendenmonate mit einer Teilnahme von mindestens 6 Tagen am FSJ berücksichtigt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) von Bundesministerium für Wirts.