Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg
Worum es geht
Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ einen Zuschuss beantragen.
Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere
- das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge,
- die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ sowie
die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist.
Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Für die Antragstellung sind die vom Land für den jeweiligen Förderjahrgang zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 1. März für den im selben Jahr beginnenden Förderzeitraum zu stellen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
70182 Stuttgart
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg von Bu.