Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein Freiwilliges Ökologisches Jahr für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als anerkannten Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).

Sie bekommen die Förderung für folgende Ausgaben:

  • finanzielle Leistungen an die Teilnehmenden (Taschengeld, Verpflegungszuschuss, Mietzuschuss) und darauf zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge,
  • eine zusätzliche Unfallversicherung,
  • Verwaltungsausgaben, die ausschließlich mit der Durchführung des FÖJ unmittelbar zusammenhängen,
  • die pädagogische Betreuung der Teilnehmenden,

die Durchführung der FÖJ-Seminare und

  • weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der FÖJ-Durchführung unmittelbar notwendig sind und die Sie entsprechend begründen können.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhes des Zuschusses beträgt monatlich je nachgewiesenem besetzten Platz höchstens EUR 700,00.
  • Ihren Antrag für kommende FÖJ-Jahrgänge stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15.4. desselben Jahres beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein zugelassenen FÖJ-Träger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Durchführung des FÖJ halten Sie die jeweils aktuellen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG), der FÖJ-Konzeption und der Seminarkonzeption Schleswig-Holstein, die geltenden und künftigen Beschlüsse des FÖJ-Ausschusses sowie gegebenenfalls weitere Vorgaben des Landes ein.
  • Die Teilnehmenden am FÖJ müssen die Schulpflicht erfüllt haben und jünger als 27 Jahre sein.
  • Sie setzen für die qualifizierte pädagogische Begleitung der Teilnehmenden regelmäßig hauptamtliches, pädagogisch geschultes Fachpersonal ein und halten dabei durchgehend einen Betreuungsschlüssel ein, der nicht schlechter sein darf als eine pädagogische Fachkraft (Vollzeitäquivalent) auf 40 Teilnehmende.
  • Sie müssen sich an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines FÖJ-Jahrgangs angemessen beteiligen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

24106 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie) von Bundes.

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