Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V)
Worum es geht
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur europäischen Idee umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Durchführung von Vorhaben, die der europäischen Integration dienen und den Europagedanken stärken. Das können europäische Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Ausstellungen oder Publikationen sein.
Sie erhalten die Förderung für Projekte
- die Kinder und Jugendliche einbeziehen,
- im Rahmen der jährlichen Europawoche, EU-Projekttage sowie im Vorfeld der Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern und
- der europapolitischen Bildung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt nomalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 3.000 je Vorhaben.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie andere nichtkommerzielle Organisationen und Einrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Sitz normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Ihr Vorhaben muss einen europapolitischen Bezug haben, es muss dazu geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen.
- Sie müssen normalerweise mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
19055 Schwerin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration (EurFöRL M-V) von.