Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie angemessenen Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten für einkommensschwache Haushalte in Thüringen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Bauherrin oder Bauherrn bei der Bereitstellung von klimagerechtem Wohnraum zu sozial verträglichen Mietpreisen vor allem für einkommensschwächere Haushalte sowie für ältere und behinderte Menschen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Sanierung, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Mietwohnraum sowie den Erwerb von Belegungsrechten,
  • den Neubau von Mietwohnungen insbesondere in Städten und Gemeinden mit Mietenstufe 3 und höher,
  • Neubauten, mit denen vorrangig qualitativer Wohnungsfehlbedarf (zum Beispiel Mangel an barrierefreien/altersgerechten Wohnungen) gedeckt wird.
  • Sie bekommen die Förderung als Baudarlehen, das durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann.
  • Die Höhe der Förderung (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse) beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das Darlehen muss mindestens EUR 4.000 pro Wohnung betragen.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt bis zum 30.11. des Vorjahres zur Programmaufstellung bei der Bewilligungsstelle an. In der 2. Stufe reichen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den vollständigen Antrag spätestens 3 Monate nach Mitteilung der Entscheidung bei der Thüringer Aufbaubank ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Recht als Eigentümer und Eigentümerinnen oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken beziehungsweise der zu fördernden Wohnungen besitzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen zur Deckung der Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens normalerweise eine Eigenleistung von mindestens 20 Prozent erbringen.

Die angemessene Größe der geförderten Wohnungen beträgt

  • bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter,
  • bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter,
  • bei Wohnungen für 2 Personen bis 75 Quadratmeter,
  • bei Wohnungen für 2 Personen bis 90 Quadratmeter,
  • für jede weitere Person bis zu 15 Quadratmeter Wohnfläche zusätzlich.
  • Die geplanten Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung den Mindestvorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen.
  • Die Wohnungen müssen hinsichtlich Qualität, Lage, Ausstattung sowie Grundrissgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
  • Für die geförderten Wohnungen müssen Sie die Mietpreis- und Belegungsbindungen beachten, der Bindungszeitraum für die Miet- und Belegungsbindungen beträgt mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

0361 7447696

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2.