Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen mit Kind
Worum es geht
Wenn Sie als Familie mit Kind ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg bauen oder kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten.
Die L-Bank Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privathaushalt mit Kind bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum.
Sie bekommen die Förderung für den Neubau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Sie erhalten die Förderung als langfristiges zinsvergünstigtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens (Bruttodarlehensbetrag) liegt normalerweise zwischen 15.000 EUR und 100.000 EUR. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind (Ehepaare, Alleinerziehende, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerin und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes). Die Summe der positiven Einkünfte darf 200.000 EUR, bei Alleinerziehenden 100.000 EUR nicht überschreiten.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Ihr Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
- Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen sowie mit nationalem Recht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sein.
- Als Antragstellende müssen Sie Ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Wohnobjekt anmelden.
- Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren und noch minderjährig sein.
- Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, den Sie als Antragstellende selbst nutzen. Überlassen Sie die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von Paragraf 15 Abgabenordnung, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.
Nicht gefördert werden
- der Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen beziehungsweise von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen,
- die Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel,
Umschuldungen und
Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Baus oder Kaufes eines Hauses oder einer Eigentumswohnung – Wohnen.