Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune in den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune bei Investitionen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur mit gigabitfähigen Breitbandnetzen in Gebieten des Landes, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bisher nicht gelungen ist.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Ausbau kommunaler passiver Breitbandinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität, vor allem Gigabitnetze (Betreibermodell),
- kommunale Finanzierungsbeteiligungen an Investitionen von privaten Netzbetreibern in den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität (Wirtschaftlichkeitslückenförderung),
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Betreibermodells oder einer kommunale Finanzierungsbeteiligung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- beim Betreibermodell und der Wirtschaftlichkeitslückenförderung 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80 Millionen je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 200.000 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze);
- bei Netzplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen oder Beratungsleistungen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000 je Vorhaben. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von unter EUR 12.500 werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
- Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten ein.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Auswahl eines Bewerbers im wettbewerblichen Verfahren schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Landkreise,
- kreisfreie Städte,
- Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden,
Zweckverbände sowie
rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei dem für einen Ausbau vorgesehenen Zielgebiet (Ausbaugebiet) handelt es sich um das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder um ein gemeindeübergreifendes Gebiet.
- Alle am Ausbau beteiligten Gemeinden haben der Aufgabenwahrnehmung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller zugestimmt.
- Das Zielgebiet muss ein weißer und/oder grauer Fleck im Sinne der Gigabit-Rahmenregelung sein. Dies ist der Fall, wenn
- keine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download vorhanden ist und
- innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung steht.
Für schwer erschließbare Einzelanlagen bekommen Sie die Förderung, wenn
- es sich um eine private und öffentliche Einrichtung handelt, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägt und vorantreibt (sozioökonomischer Schwerpunkt),
- die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt beziehungsweise Gebäude bis zu dem anzuschließenden Gebäude beträgt.
- Das geförderte Vorhaben führt zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung.
- Zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers führen Sie ein Wettbewerbsverfahren durch.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben in Gebieten, in denen
ein NGA-Netz vorhanden ist, das eine zuverlässige Versorgung mit mindestens 200 Mbit/s symmetrisch beziehungsweise 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck),
ein FTTB/H-Netz vorhanden ist und/oder
- ein HFC-Netz mit mindestens dem Standard DOCSIS 3.1 ausgestattet ist oder eine Aufrüstung auf den Standard DOCSIS 3.1 innerhalb von 12 Monaten angekündigt wurde,
- bereits 2 NGA-Netze vorhanden sind (schwarzer Fleck).
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
55116 Mainz
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen von Bundesministerium für Wirtschaft und.