Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen der Land-, Forst oder Ernährungswirtschaft mit anderen zusammenarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr gemeinsames Projekt einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.

Sie erhalten eine Förderung für folgende Teilmaßnahmen:

  • Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“,
  • Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer,
  • Zusammenarbeit, um kurze Versorgungsketten und lokale Märkte zu schaffen und zu entwickeln,
  • gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren,
  • Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse,
  • Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
  • In der Teilmaßnahme A (Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP) reichen Sie Ihre Projektbeschreibungen bis zum 30.11. eines Jahres beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ein, das den innovativen Charakter Ihres Vorhabens prüft.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an die Thüringer Aufbaubank (TAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind operationelle Gruppen beziehungsweise Kooperationen mit mindestens 2 Wirtschafts- und/oder Wissenschaftspartnern, in denen mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb, eine Waldbesitzerin und ein Waldbesitzer oder forstlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft oder eine Beratungsorganisation mitwirkt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Projekt muss

der Land-, Forst- und/oder Ernährungswirtschaft dienen und

  • in Thüringen durchgeführt werden.
  • Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer förmlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
  • Für die einzelnen Teilbereiche gelten darüber hinaus spezifische Voraussetzungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft von B.