Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband des Saarlands Infrastrukturmaßnahmen wie den Bau von Gewerbegebieten, Verkehrswegen, Häfen oder anderes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Das Saarland fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur.

Als Gemeinde oder Gemeindeverband bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und/oder Gewerbegelände,
  • Neubau oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, soweit dadurch Industrie- und/oder Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden,
  • Errichtung (einschließlich Erwerb vorhandener Gebäude) oder Ausbau von Gewerbezentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsdienste bereitstellen (Forschungs-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks und Ähnliches),
  • Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen,
  • Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte,
  • Planungs- und Beratungsleistungen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Damit können Sie 70 Prozent einer finanziellen Unterdeckung ausgleichen.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzepts durch Dritte maximal EUR 25.000, für Planungs- und Beratungsleistungen maximal EUR 50.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Projekt im Saarland durch.
  • Ihre Infrastrukturmaßnahme erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Bei Infrastrukturvorhaben sind Sie über die begünstigten Grundstücksflächen verfügungsberechtigt.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Bei Infrastrukturmaßnahmen nutzen Sie das geförderte Projekt für mindestens 15 Jahre entsprechend dem Zuwendungszweck.
  • Sie belegen die geförderten Flächen in nennenswertem Umfang mit Betrieben, die einen Primäreffekt haben oder erwarten lassen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

66119 Saarbrücken

0681 5014181

www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur von Bundesministerium für Wirtschaf.