Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die die Kinder- und Jugendhilfe verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Vorhaben von landesweiter Bedeutung wie Modellprojekte oder praxisbezogene Forschungsvorhaben,
  • Vorhaben mit regionalem Bezug wie fachübergreifende Kooperationsvorhaben, Projekte zur Unterstützung von Anpassungen im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen, Evaluationen zur Effizienz von Jugendhilfeleistungen, Projekte zur Implementierung von erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe,
  • Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und

örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.

Bei Vorhaben mit regionalem Bezug oder eines Projekts in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept vorlegen.
  • Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten.
  • Sie müssen mit dem Landesjugendamt eine Kooperationsvereinbarung schließen.
  • Sie und Ihre Projektpartner müssen sich angemessen an der Finanzierung des Projektes beteiligen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

04105 Leipzig

0341 12660

www.ksv-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklu.