Förderung der Tierzucht

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Zucht von Tieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Tierzucht nach dem Tierschutzgesetz.

Sie erhalten die Förderung für

  • das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern anerkannter Zuchtverbände (Herdbuchführung) sowie
  • Tests durch Dritte zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale der Tiere (Leistungsprüfung): Beurteilung der äußeren Erscheinung, Stationsprüfung, Feldprüfung und Genotypisierung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für das Anlegen und Führen von Herdbüchern grundsätzlich bis zu 60 Prozent, beim Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. bis zu 95 Prozent und für Nutztierrassen, die nach der jeweils aktuellen Liste einheimischer Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als gefährdet eingestuft wurden, bis zu 95 Prozent sowie

für Leistungsprüfung bis zu 70 Prozent

  • der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das jeweils folgende Jahr beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Zuchtverbände, endbegünstigt sind Halterinnen und Halter von Tierarten nach dem Tierzuchtgesetz. Unternehmerisch tätige Endbegünstigte müssen Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.

Die Förderung der Tierzucht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um Tiere handeln, die nach einem in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Zuchtprogramm gezüchtet und in Mecklenburg-Vorpommern gehalten werden.
  • Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie mit dem Zuchtverband einen Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen einer Mitgliedschaft abschließen.
  • Beachten Sie bitte, dass die Durchführung der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung den tierzuchtrechtlichen Regelungen und den Vorgaben in den Zuchtprogrammen entsprechen muss.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

18059 Rostock

0385 58861000

www.lallf.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Tierzucht von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, li.