Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 07.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren.
Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWE festgelegt.
Die Antragstellung seit dem 06.05.2026 auch auf der Förderzentrale Deutschland möglich - siehe weiterführende Links.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Messe und Aussteller bis zu 7.500 EUR der förderfähigen Ausgaben. Sie müssen einen Eigenanteil von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den ersten 2 Messebeteiligungen und von 50 Prozent ab der 3. Messebeteiligung übernehmen.
Für Kosten unter 500,00 EUR können Sie keine Förderung beantragen.
Förderfähig sind
- die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes,
- jeweils 3 Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
- Melden Sie sich bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Zusätzlich reichen Sie direkt einen digitalen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gemäß KMU-Definition der EU, die
Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
eine kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sind und
jünger als 10 Jahre sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus.
- Die Verbesserungen unterscheiden sich vom bisherigen Angebot.
- Der Gemeinschaftsstand muss vom Messeveranstalter organisiert werden und für mindestens 10 ausstellende Unternehmen eine geförderte Standfläche zwischen 6 und 15 Quadratmetern pro Unternehmen umfassen.
- Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
65760 Eschborn
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitme.
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