Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen die soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmestelle übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit diesen Aufgabenschwerpunkten:

  • Kinder- und Jugendbetreuung,
  • Unterstützung bei der Sprachförderung und der Vermittlung von Kenntnissen für den Aufenthalt in der deutschen Gesellschaft,
  • Beratung, Betreuung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Ausgabe von Bekleidung, Informationsveranstaltungen),
  • Beratung und Betreuung von besonders schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern,
  • Förderung von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Nachbarschaft eines Standortes,
  • Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner im Zusammenhang mit der Zuweisung an ihre künftigen Wohnorte.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personalausgaben.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. November für das jeweils folgende Jahr bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Beratung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehöde muss zu Ihren Aufgaben gehören.
  • Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller angemessene Eigenleistungen erbringen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

38104 Braunschweig

+49 531 3547-0

www.lab.niedersachsen.de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in.