Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrer Kommune migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung von Geflüchteten anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von anerkannten Flüchtlingen in Thüringer Kommunen dienen.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Fachpersonal inklusive Schulungsausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie für Honorare für die soziale Betreuung und Beratung einschließlich anfallende Dolmetschleistungen.

Zur sozialen Betreuung und Beratung zählen

  • die Vermittlung von grundlegenden Informationen zum sozialen Leben sowie zu unverzichtbaren kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland,
  • Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen des Alltags,
  • Hilfe beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten und anderen Angeboten und Leistungen,
  • Beratung zur Lösung sozialer Konflikte sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen,
  • Förderung des gedeihlichen Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft,
  • Information über sowie Hilfe bei der Beantragung existenzsichernder Hilfen, zum Beispiel Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch,
  • Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge,
  • Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten sowie den einschlägigen Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Beachten Sie, dass die Förderung nicht oder nicht vollständig durch Mittel des Bundes, des Landes oder durch Dritte gedeckt wird.

Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden fachliche Voraussetzungen und Qualifikationsmerkmale aufweisen:

  • für die Zielgruppe relevante Fremdsprachenkenntnisse,
  • Kenntnisse im Ausländerrecht, (Asyl-, Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsrecht) im Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten,
  • pädagogische Kenntnisse sowie hohe soziale und interkulturelle Kompetenz,
  • Qualifikation als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge mit Fachhochschulausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung und Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Soz.