Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)

Regierung von Mittelfranken

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur integrationsspezifischen Beratung und Integrationsbegleitung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern dienen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Beschäftigung von Beratungskräften und Unterstützungskräften in der Flüchtlings- und Integrationsberatung,
  • besondere Maßnahmen zur Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote,
  • außerschulische Hausaufgabenhilfe mit dem Schwerpunkt Deutschförderung,
  • hauptamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Koordination und Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsbegleitender auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung: im Jahr 2024 bis zu EUR 69.000 je Vollzeitstelle und in den Jahren 2025 und 2026 90 Prozent des Personalausgabenhöchstsatzes für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat,
  • bei besonderen Maßnahmen: maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung: je Gruppe EUR 15,00 pro Zeitstunde. Ab der oder dem 7. Teilnehmenden erhöht sich die Förderung um EUR 1,50 pro Teilnehmender/Teilnehmendem und Stunde,
  • bei hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen: maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 130.000 je Antragstellerin oder Antragsteller.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Förderjahr müssen

bei der Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberatung mindestens EUR 25.000,

bei der Förderung besonderer Maßnahmen mindestens EUR 5.000 und

  • bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mindestens EUR 20.000
  • betragen (Bagatellgrenze).

Ihren Antrag richten Sie

  • bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, den besonderen Maßnahmen und der Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsen bis spätestens 15.11. des Vorjahres,
  • bei der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums
  • an die Regierung von Mittelfranken.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

rechtsfähige Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene,

die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern sowie

unterrichtende Lehrkräfte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre in der Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzte Beratungskraft ist für die Aufgaben ausreichend fachlich qualifiziert.
  • Ihre Lehrkräfte der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung belegen ihre Eignung durch ihre derzeitige oder frühere Tätigkeit sowie ein entsprechendes Führungszeugnis; die Teilnehmenden müssen wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der 1. und der 10. Jahrgangsstufe erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der Schule über den Bedarf der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung vorlegen.
  • Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen müssen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationsgeschichte verfügen.
  • Bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, bei besonderen Maßnahmen sowie bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen müssen Sie als Antragstellerin und Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierung von Mittelfranken

90402 Nürnberg

0911 2352157

www.regierung.mittelfranken.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migr.