Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Innovationsprozesse in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Sie bekommen die Förderung für

  • Projekte mit überregionaler Bedeutung, Modellprojekte sowie Fachtagungen,
  • Fachberatungen für Kindertgeseinrichtungen freier Träger,
  • Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans,
  • pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen sowie
  • Angebote von Lernwerkstätten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
  • Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens:

  • kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Jugendhilfe,
  • freie Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Verbände,
  • Träger von Kindertageseinrichtungen sowie rechtsfähige Vereine und kommunale Gebietskörperschaften, die auf dem Gebiet der Kindertagespflege tätig sind, und
  • kommunale oder rechtsfähige freie Träger, die im Bereich der Fortbildung auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung tätig sind.
  • Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach der Art Ihres Vorhabens.
  • In der Regel müssen Sie ein fachlich begründetes Konzept vorlegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

04105 Leipzig

0341 12660

www.ksv-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrich.