Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Worum es geht

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die kommunale Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neu, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und den Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
  • den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr,
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird, sowie
  • im Rahmen der vom Bund anteilig für den Fußverkehr maximal vorgesehenen Finanzmittel begleitende Fußverkehrsmaßnahmen bei gemeinsam geplanten und gebauten Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen normalerweise mit baulicher Trennung, wenn die Kosten für den Fußverkehr weniger als 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme betragen und die Maßnahmen in einem inhaltlichen Verbund stehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Sie erhalten maximal 10.000.000 EUR.
  • Der Zuschuss muss mindestens 10.000 EUR betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag eingegangen ist, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Die Finanzhilfen für die Jahre 2025 und 2026 sind bereits ausgeschöpft. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Investition muss die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur erhöhen.
  • Die Investition muss einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leisten und Sie müssen sie mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken planen und umsetzen (begründete Ausnahmen sind für kurze Streckenabschnitte möglich).
  • Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
  • Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen.
  • Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und immer öffentlich zugänglich ist.
  • Wenn Sie mehr als 100.000 EUR investieren, müssen Sie Sicherheitsaudits inklusive Stellungnahmen vorlegen.

Nicht gefördert werden

  • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017 bis 2030“,
  • als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer,
  • Eigenleistungen,

Finanzierungskosten sowie

Verwaltungsausgaben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

+49 511 30031-0

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land v.