Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm – BOP)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Bereich
- Aus- & Weiterbildung
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung soll durch eine Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten verbessert werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Träger von Berufsbildungsstätten bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II allgemeinbildender Schulen sowie für Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Bildungswegen an Beruflichen Schulen.
Gefördert werden
eine Potenzialanalyse normalerweise ab Klasse 7/2 und
- praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten normalerweise ab Klasse 8, an denen interessierte Jugendliche verschiedene Ausbildungsberufe kennenlernen können.
- Vorrangig unterstützt wird die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang von der Schule in den Beruf.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- Vor- und Nachbereitung in der Schule: 40,00 EUR je Schülerin oder Schüler (TN),
- Potenzialanalyse: 200,00 EUR je Schülerin oder Schüler,
- praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung: 40,00 EUR je Schülerin oder Schüler je Tag,
- individuelles 1:1 Reflexionsgespräch: 40,00 EUR je Schülerin oder Schüler.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Online-Portal beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Bitte beachten Sie: Im Jahr 2024 konnten Sie Ihren Förderantrag in der Zeit vom 1. Mai bis einschließlich 1. Juli stellen.
Im Jahr 2025 war abweichend zu den Vorjahren eine Antragstellung bis zum 01.04.2025 möglich.
Eine Antragstellung für Hessen war im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.08.2025 möglich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie bieten eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an und verfügen über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung beziehungsweise über eine AZAV-Zertifizierung nach dem Sozialgesetzbuch.
- Sie setzen eine pädagogisch qualifizierte Projektleitung ein, die für das didaktische Gesamtkonzept der Maßnahme und dessen Umsetzung verantwortlich ist.
- Sie müssen für jeden Jugendlichen eine Potenzialanalyse und praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung vorsehen.
- Sie führen die praxisorientierten Tage der beruflichen Orientierung getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, von außerbetrieblicher Ausbildung und von sonstigen Maßnahmen durch.
- Sie haben die Maßnahmen mit den Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Grundsicherungsträger abgestimmt.
- Zwischen Ihnen als Berufsbildungsstätte und allen beteiligten Schulen beziehungsweise einer von der zuständigen obersten Landesbehörde benannten Stelle sind Kooperationsvereinbarungen zu schließen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Le.
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