Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Förderart
Zuschuss
Region
Saarland
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein kommunales Investitionsvorhaben planen, um die öffentliche touristische Infrastruktur zu modernisieren und kunden- und marktorientiert zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Saarland fördert Investitionsvorhaben in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Geländeerschließung für den Tourismus,
  • Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus,
  • Errichtung und Erweiterung von Edutainment-Einrichtungen mit überwiegender touristischer Zielsetzung,
  • Vorhaben zur Modernisierung geförderter Infrastrukturen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren,
  • Erstellung und Evaluierung eines Tourismuskonzeptes der Landkreise oder des Regionalverbandes durch Dritte.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Für die Erstellung eines Tourismuskonzepts durch Dritte beträgt der Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent.
  • Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, muss Ihr Investitionsvolumen mindestens 100.000 EUR betragen.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

Gemeinden und Gemeindeverbände,

juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie

  • juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
  • Ihr Vorhaben stimmt mit den Inhalten der Tourismuskonzeption Saarland 2025 überein und ist in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune oder des Landkreises oder des Regionalverbandes eingebettet.
  • Aus dem Tourismuskonzept ergeben sich die Notwendigkeit und der Inhalt der zu fördernden öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtung.
  • Sie weisen spätestens ein Jahr nach Durchführung des Vorhabens ein Zertifikat der Stufe I nach ServiceQualität Deutschland nach.
  • Falls die Kosten Ihres Vorhabens 1.500.000 EUR übersteigen, legen Sie Machbarkeitsstudien oder Gutachten von unabhängigen Dritten vor.
  • Die Finanzierung der touristischen Infrastruktureinrichtung ist gesichert.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder umweltrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

66119 Saarbrücken

+49 681 501 423-2

www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen von Bundesmi.

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