Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Worum es geht

Wenn Sie als Apothekerin und Apotheker eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Apotheke barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Aufnahme des Apothekenbetriebes im ländlichen Raum, in dem die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln nicht hinreichend sichergestellt ist.

Sie bekommen die Förderung für

  • Renovierungsarbeiten,
  • Umbau der Apothekenbetriebsräume,

Anschaffung von Ausstattung der Apothekenbetriebsräume sowie

  • Anschaffung von Büro- und Geschäftsausstattung einschließlich apothekenspezifischer Hard- und Software.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

bis zu EUR 40.000 für Investitionen,

bis zu EUR 5.000 für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit

  • je Standort der öffentlichen Apotheke.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Apothekerinnen und Apotheker als natürliche Personen, die im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung in einer öffentlichen Apotheke durch Neugründung oder Übernahme den Apothekenbetrieb aufnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die öffentliche Apotheke muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden,
  • Sie müssen den Apothekenbetrieb innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen,
  • Sie müssen sich verpflichten, den Apothekenbetrieb für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die pharmazeutische Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben,
  • Sie dürfen nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft der Bewilligung mit der Niederlassung beziehungsweise den Maßnahmen zur Vorbereitung des Apothekenbetriebs begonnen haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen Raum .