Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um den Radverkehr und andere Formen der individuellen Mobilität in Ihrer Gemeinde zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Radverkehrsanlagen,
  • Fußverkehrsanlagen,
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Schienenpersonennahverkehr,
  • Service- und Rastplätze,
  • Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze,

Nahmobilitätskonzepte sowie

  • sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Das zuständige Ministerium legt die Förderhöhe jeweils für das Jahresprogramm fest.
  • Die Bagatellgrenze liegt grundsätzlich bei 20.000 EUR, bei Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätzen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei 5.000 EUR.
  • Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm bitte bis zum 31. Mai des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein. Im jährlich aufgelegten Jahresprogramm können Förderschwerpunkte festgelegt werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm bitte bis zum 31. Mai des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen, sowie
  • die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mit Ihrer Maßnahme müssen Sie dazu beitragen,
  • ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen,
  • motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern,

die Verkehrssicherheit zu verbessern und

  • die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen.
  • Sie müssen mit Ihrer Maßnahme der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung tragen und die Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen.
  • Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.
  • Sie müssen die anerkannten Regeln der Technik einhalten.
  • Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten.
  • Beachten Sie bitte, dass bei investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen uneingeschränktes Baurecht vorliegen und der erforderliche Grunderwerb gesichert sein muss.
  • Zu fördernde Vorhaben müssen in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nord.