Förderung der Nahmobilität

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs,
  • Konzepte,
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für investive Vorhaben grundsätzlich bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben, die eine besondere überkommunale verkehrliche Bedeutung haben, auch bis zu 80 Prozent und

für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60 Prozent

Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden:

  • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • bei Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen abhängig vom Standort des Projekts.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000 für investive Maßnahmen und bei EUR 2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Fachdezernat der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln.
  • Ihr Projekt muss geeignet sein,
  • sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten,
  • die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken,
  • die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen sowie
  • motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern.
  • Sie müssen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant haben.
  • Wenn Sie das Vorhaben umsetzen, müssen Sie die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und das Vorhaben mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abstimmen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

65185 Wiesbaden

0611 3660

mobil.hessen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Nahmobilität von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.

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